Vorgaben aus der EU-Bio-Verordnung:
- Bienen gemäße Haltungspraktiken:
- Geeigneter Standort
- Überwinterung der Bienen auf genügend Honig und Pollen. Fütterung nur mit biologischem Honig, biologischem Zucker und biologischem Zuckersirup
- Kontrollen bezüglich Gewinnung, Verarbeitung und Lagerung von Honig. Lagerung nur in Edelstahl Kübel und Gläser. Honig darf nicht über 35 Grad erwärmt werden, Druck Filtration ist untersagt.
- Bekämpfung von Krankheiten mit zugelassenen Wirkstoffen. Es dürfen keine chemisch-synthetisch-allopathische Arzneimittel verabreicht werden.
- Absperrgitter nur in Ausnahmefällen erlaubt.
- Kontrolle auf mögliche Rückstände im Wachs.
- Bienenstöcke aus Naturmaterialien
- Desinfektion und Säuberung nur mit zugelassenen Wirkstoffen
- Die Verwendung gentechnisch manipulierter Bienen ist nicht erlaubt.
- Künstliche Königinnen Zucht ist erlaubt.